Neue steuerliche Impulse für Unternehmen

Im Frühjahr 2025 stellte die Bundesregierung unter dem Titel „Innovationsbooster“ ein Maßnahmenpaket mit vier steuerlichen Anreizen vor, das Unternehmen von Juli 2025 bis Ende 2027 bei technologischer und innovativer Entwicklung unterstützt. „Die neuen Regelungen bieten große Potenziale. Für Unternehmer ist es wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, um die befristeten Zeiträume zu nutzen“, erklärt Ralf Sommer, Inhaber des Steuerberatungsbüros OCTA.
So soll etwa ab dem 1. Juli 2025 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Büroausstattung oder Fahrzeuge) eine degressive Abschreibung von 30 % eingeführt werden. Im Jahr der Anschaffung können dann 30 % der Kosten, in den Folgejahren jeweils 30 % des Restbuchwerts abgeschrieben werden. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der deutlich reduzierten Steuerlast in den ersten Jahren“, betont der erfahrene Steuerberater. Die Frist für diese Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Innovationsboosters ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028von 15 % auf 10 %. Diese Maßnahme wird vor allem Kapitalgesellschaften zugutekommen, indem sie mehr Spielraum für Reinvestitionen, Rücklagenbildung und den Ausbau von Eigenkapital erhalten. Für Personenunternehmen (z. B. Einzelunternehmen, GbRs) wird gleichzeitig die Thesaurierungsbegünstigung angepasst, um steuerliche Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. „Diese echte zusätzliche steuerliche Entlastung kann nicht nur die Liquidität von Unternehmen erhöhen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern“, fasst Ralf Sommer den Mehrwert zusammen.
Ebenso geplant: Eine Sonderabschreibung von 75 % für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft und betrieblich genutzt werden. 75 % der Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung sofort steuerlich geltend gemacht werden. Die Fördergrenze soll auf 100.000 € pro Fahrzeug steigen.
Parallel dazu wird ab 2026 die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage von derzeit 10 Mio. auf 12 Mio. € pro Jahr erhöht. Förderfähig bleiben Personalkosten und projektbezogene Ausgaben in F&E – unabhängig von Branche oder Größe des Unternehmens. Von der bis 2030 befristeten Maßnahme profitieren insbesondere forschungsintensive Unternehmen, Start-ups und technologiegetriebene Mittelständler.
„Zwar befinden sich alle Maßnahmen noch im Gesetzgebungsverfahren, die Starttermine sind bereits konkret formuliert und für die strategische Planung hoch relevant. Unternehmen sollten rechtzeitig geplante Investitionen, Ersatzbeschaffungen oder Innovationsprojekte auf steuerliche Effekte hin prüfen“, rät Ralf Sommer. Entscheidend ist, welche Maßnahme zur Unternehmensstrategie passt. In puncto individueller Beratung hat das OCTA-Team – mit insgesamt vier Standorten in Bielefeld, Paderborn und Rheda-Wiedenbrück eine der großen Steuerkanzleien in OWL – viel Erfahrung und ist kompetenter Ansprechpartner, um steuerliche Spielräume zu analysieren, eine vorausschauende Planung zu konzipieren und Potenziale optimal zu nutzen.